Manfred Herrmann hat die Informationen zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren aktualisiert und zu einem Dokument zusammegefasst. Die neue Version ist unter Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Kindern im familiengerichtlichen Verfahren zu finden
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Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day), der jährlich a,m 25. April begangen wird, möchten wir an die meist lebenslangen Folgen für Kinder erinnern. Diese Folgen bleiben weitgehend unbeachtet, da Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland aus vorwiegend politischen Gründen ignoriert wird.
Die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung, die durch permanente Manipulation eines Kindes dazu führt, dass dieses den Kontakt zu einem vormals geliebten Elternteil ablehnt, ist eine schwere Form des psychischen Missbrauchs. Mangels qualifiziertem Fachpersonal in Jugendämtern, Gerichten und Beratungsorganisationen wird der Verlust eines Elternteils auch 2021 noch häufig als akzeptabel bewertet Wie jedoch Studien belegen, begleiten die Folgen betroffene Kinder häufig ein Leben lang, genau wie den entfremdeten Elternteil.
Eltern-Kind-Entfremdung ist kein unlösbares Schicksal: Ein Wiederherstellen des Kontaktes ist jederzeit möglich und wirkt sich posiitv auf die psychische Gesundheit aus. Je länge jedoch gewartet wird, desto schwieriger und für die Kinder auch belastender ist es. Es darf keine Option sein, sie weiterhin dem Missbrauch auszusetzen. Bereiits 2019 stellte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine staatliche Pflicht zur Verhinderung von Entfremdung fest und auch eine Verpflichtung, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Kontakt des Kindes zum entfremdeten Elternteil wiederherzustellen (EMGR 23641/17 vom 29.10.2019).
Als Verein, der sich seit über 20 Jahren ehrenamtich für das Grundrecht von Kindern auf beide Elternteile einsetzt, fordern wir nicht nur Angehörige der Professionen, sondern auch Famiien, Freunde, Nachbarn usw. auf, genau hinzusehen, wenn ein Kind auf diese Weise missbraucht wird und dies unmittelbar zu beenden. Kinder bedürfen als schwächste Glieder unserer Gesellschaft eines besonderen Schutzes. Für eine gesunde Entwicklung brauchen sie beide Elternteile.
Bitte schauen Sie nicht weg, wenn einem Kind nach einer Trennung der Kontakt zum anderen Elternteil verweigert wird!
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Spiegel Online berichtete am 5. März 2021, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) die weitere Auswertung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" (Petra-Studie) aus "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" vorläufig untersagt hat. Kelber weist zwar auf die politische Unabhängigkeit seiner Behörde hin und dass erste Datenschutzbedenken schon 2017 unter seiner Vorgängerin Andrea Voß (CDU) formuliert wurden, dennoch ist dies skeptisch zu betrachten. Seit Anfang Februar wurde in zahlreichen Medien massive Kritik an jahrelanger Verschleppung und massiven Eingriffen in die Studie durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) geäußert, worüber wir wiederholt berichtet haben. Es war aufgrund der immer wieder formulierten Kritik an den derzeit gültigen familienrechtlichen Vorgaben durch den Studienkoordinator bereits damit gerechnet worden, dass das SPD-geführte BMFSFJ eine Veröffentlichung vor der Bundestagswahl im September 2021 verhindern wird. Ist es ein Zufall, dass nun ausgerechnet ein SPD-Mann erneut bremsend eingreift?
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efkir berichtet seit langem und immer wieder über die sogenannte Petra-Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht", mit der Umgangsmodelle von Trennungskindern nach wissenschaftlichen Kriterien untersucht werden sollen. Trotz zahlreicher internationaler Studien mit bis zu über 250.000 Kindern war die deutsche Politik der Meinung, dass diese auf deutsche Verhältnisse nicht angewendet werden können und eine eigene Studie erforderlich wäre. Die Studie wurde 2015 beauftragt und sollte 2018 fertiggestellt werden. Bereits 2016 wurde durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und gegen die Meinung des wissenschaftlichen Beirats in das Studiendesign eingegriffen. Nach weiteren "Anpassungswünschen" wurde sie laut den Verfassern im April 2019 fertig gestellt an das Ministerium übergeben.
Am 5. und 6. Februar 2021 erschienen in Spiegel und Frankfurter Allgemeine Berichte über den Verdacht massiver Manipulation seitens des BMFSFJ. Doch selbst dies scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. In einer Presseerklärung vom 8. Februar 2021, informierte nun der Väteraufbruch für Kinder e.V., dass das BMFSFJ beabsichtige, Beweise für manipulierende Eingriffe in die Studie zu vernichten. „Wenn das Familienministerium dem Studienleiter Redeverbot erteilt und das Kontrollorgan des wissenschaftlichen Beirats ausschaltet, dann wird es etwas zu verbergen haben“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V..
Das Ministerium argumentiert, bisher nur „Entwurfsteile in einer Rohfassung“ erhalten zu haben, die nicht veröffentlichungsfähig wären. Die Unterlagen hätten nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Gütekriterien entsprochen. Die Studienleiter hingegen sagen, sie hätten eine vollständige, wissenschaftlichen Kriterien entsprechende Studie Ende April 2019 abgeliefert. Eine Beurteilung dieser Frage wäre eigentlich Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats oder von unabhängigen Wissenschaftlern gewesen, nicht aber des beauftragende Ministeriums. Aber ebenso wie die Öffentlichkeit wurde der wissenschaftliche Beirat der Studie nicht durch das Ministerium einbezogen. Dafür wurden die "Entwurfsteile" an Prof. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut zur nachträglichen "Anpassung" weitergereicht. Das DJI ist nicht nur zu 72% von Aufträgen aus dem Familienministerium wirtschaftlich abhängig, sondern ist auch in der Vergangenheit mehrfach damit aufgefallen, dass bei Studien zum Thema Familie nahezu ausschließlich Mütter befragt werden, was ganz im Sinne des BMFSFJ sein dürfte. Diesem wiederum attestiert die renommierte Rechtswissenschaftlerin Prof. Hildegund Sünderhauf einen „stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab“.
Markus Witt teilte zudem mit: „Uns liegen schriftliche Informationen vor, dass das Ministerium nach Veröffentlichung der Studie plant sämtliche Entwurfsdokumente zu vernichten. Eine spätere gerichtliche oder auch parlamentarische Aufarbeitung der Umstände wäre damit unmöglich. Hier ist dringendes Einschreiten seitens des Parlaments erforderlich um nicht ein zweites Maut-Debakel zu erleben“.
Denn das Ministerium würde alle Dokumente, welche es selbst für „nicht wissenschaftlich“ hält, entsorgen, ohne diese wie üblich zur späteren Nachvollziehbarkeit zu den Akten zu nehmen. Man hoffe nun, dass Politik und Justiz sich umgehend der Sache annehmen. Bereits seit November 2019 zieht sich ein beim Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängiges Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie hin. Ein Ende oder gar nur eine Terminierung sind bisher nicht absehbar, so dass die große Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet werden, bevor sie jurisisch bewertet werden können. Politisch wäre ein Untersuchungsausschuss notwendig, der die tatsächlichen Ereignisse aufklären könnte.
Witt hat aber noch einen anderen, einfacheren Vorschlag: „Wenn die Studienleiter meinen, sie hätten Anfang 2019 eine fundierte, wissenschaftliche Arbeit abgeliefert und das Ministerium überzeugt ist, dass dem nicht so sei, dann soll das Ministerium die Unterlagen veröffentlichen und der wissenschaftlichen Diskussion zur Verfügung stellen. Entweder wären dann die Studienautoren wissenschaftlich ruiniert oder das Ministerium der Lüge überführt“. Wenn das Ministerium von seiner Haltung überzeugt wäre, wäre dies der einfachste Weg, sich zu entlasten, wie Witt betont.
Angesichts der hohen wissenschaftlichen Reputation der Studienleiter, die auch von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats öffentlich betont wurde, wird es seine Gründe haben, weshalb sich das Ministerium immer weiter in Widersprüche verstrickt. Im seit 2013 von der SPD geführten BMFSJF versucht man offensichtlich händeringend, möglichst schadlos das Ende der Legislaturperiode zu erreichen, denn ein solcher Skandal dürfte die Chancen der derzeit in Umfragen bei ca. 15% l.iegenden Partei im Wahlkampf sicher nicht verbessern.
efkir als Verein ist parteipolitisch unabhängig. Wir sehen es als unsere Pflicht, auf Parteien hinweisen, die die wirtschaftlichen oder ideologischen Wünsche ihrer Klientel über Grundrechte und -bedürfnisse von Kindern stellen. Schätzungsweise ca. 80.000 Kinder jährlich laufen Gefahr, durch ein veraltetes Familienrecht und eine reformunwillige Administration einen Elternteil zu verlieren.
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Im Fall "Kuppinger gegen Deutschland" kritisierte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2015 die Bundesrepublik Deutschland für unverhältnismäßig lange Verfahrensdauern im Familienrecht und dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Die als Antwort vom Gesetzgeber eingeführte Beschleunigungsrüge und -beschwerde gem. §155 FamFG erweisen sich auch über fünf Jahre später als völlig unwirksam, wie eine aktuelle Umfrage des Väteraufbruch für Kinder e.V. ergeben hat. Einige der Ergebnisse in Kurzform:
- Der erste Termin, der laut Gesetz innerhalb eines Monats stattfinden soll, findet durchschnittlich erst nach rund einem halben Jahr (178 Tage) statt
- An Oberlandesgerichten wird die gesetzliche Monatsfrist überhaupt nicht beachtet
- Rund 40% der Verfahren können im ersten Termin zum Abschluss gebracht werden
- Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr sind sowohl an Amts- als auch an Oberlandesgerichten die Regel, zwei und mehr Jahre (je Instanz) nicht ungewöhnlich (max. 14 Jahre)
- Der Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) ist mittlerweile fester Bestandteil in Kindschaftsverfahren
- Ein Gutachten in Sorge- und Umgangsverfahren dauert im Schnitt 8 – 10 Monate, bis es fertiggestellt ist. Es können aber auch über drei Jahre sein
- Mit Verfahrensbeistand verlängert sich ein Verfahren um 50%, mit einem Gutachter dauert es mindestens dreimal so lange
- In rund 80% der Fälle wird der erste Antrag bei Gericht durch den Vater eingereicht
- In 37% der Fälle kam es zu einem Kontaktabbruch
- Das Bundesverfassungsgericht wird seiner Wächteraufgabe nicht gerecht, da die meisten Verfassungsbeschwerden pauschal und ohne Begründung abgelehnt werden.
- Familienrechtliche Reformen der letzten Jahrzehnte haben immer zu einer deutlichen Verschärfung des Streits und in der Folge der gerichtlichen Verfahren geführt
Die 64-seitige Zusammenfassung der Ergebnisse sowie deren Analyse steht auf der Homepage des Väteraufbruch für Kinder zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Ergebnisse sollen Anregung und Aufforderung zu einer gesellschaftlichen, rechtlichen und vor allem auch politischen Diskussion geben.
Der Gesetzgeber hat seinen ihm auch vom europäischen Gesetzgeber vorgesehenen Auftrag, Kindschaftsverfahren zu beschleunigen, ins Gegenteil verkehrt. Daher bedarf es dringender Maßnahmen, hier gegenzusteuern.
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Wir fordern: Corona-Hilfe für alle Eltern!
Zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie gehen an Kinder und Eltern vorbei. Während lautstarke Lobbygruppen mit großzügigen Zuwendungen bedacht und sogar Wirtschaftskonzerne mit Milliardensummen gefördert werden, dürfen von Armut betroffene Eltern alleine zusehen, wie sie ihre Kinder durch die Krise bekommen.efkir unterstützt deshalb einen Aufruf des Armutsnetzwerk e.V. an die Bundesregierung, in dem sieben direkte Hilfemaßnahmen für alle Eltern gefordert werden.
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