Aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen müssen wir das Sebsthilfetreffen, welches turnusgemäß am 8. Februar 2022 stattfinden sollte, auf den 16. Februar verschieben. Wir bitten für die kurzfristige Verschiebung um Verständnis.
Das Treffen findet wieder als Online-Treffen bei Zoom zwischen 19 und 21:30 Uhr statt. Die Zugangsdaten teilen wir gerne bei Anfrage über unsere Kontaktadresse mit.
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Mit Beschluss 3 WF 69/21 vom 25.5.2021 hat das OLG Frankfurt eine familienpsychologische Sachverständige von ihren Aufgaben entbunden, weil ihr Name als Referentin im Rahmen der Veröffentlichung eines Weiterbildungsangebots auf der Homepage eines feministischen Vereins aufgeführt wurde. Dieses allein kann bereits den eine Befangenheit rechtfertigenden Eindruck eines Näheverhältnisses der Sachverständigen zum Verein begründen. Im konkreten Fall sei weder eine unabhängige Begutachtung noch ein positives Ergebnis für den Vater zu erwarten, da die Sachverständige einem parteilich feministischen Leitbild folge. Auch wenn die Sachverständige nicht als Referentin des Vereins aufgetreten ist, wird durch die Veröffentlichung des Weiterbildungsangebots auf der Homepage unter dem Unterpunkt "Weiterbildung - von Frauen für Frauen" der Eindruck eines Näheverhältnisses erweckt.
Weil im vorliegenden Fall der Vorwurf der Mutter im Raum steht, der Vater habe sie psychsich misshandelt, kann durch die Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins, der laut seinen an gleicher Stelle veröffentlichten Grundsätzen "parteilich für Frauen ist", für den Vater der Eindruck entstehen, dass die Sachverständige eher geneigt sein könnte, den Angaben der Mutter zu folgen.Ob die Sachverständige die Eltern tatsächlich nicht neutral und unbefangen begutachten würde, ist für die Beurteilung der Ablehnung irrelevant. Entscheidend ist die begründete Befürchtung des Vaters, der Gutachterin könne es an der gebotenen Neutralität mangeln.
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Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V.,
das Jahr 2021 und erneut haben wir erleben müssen, dass sich vieles anders entwickelt, als wir es vorher erwartet haben. Durch den langen Lockdown im Frühjahr und danach sehr unsichere Situation, konnten wir in diesem Jahr kein einziges Selbsthilfetreffen in Präsenz durchführen. Auch wenn die Treffen per Videokonferenz eine gewisse Hemmschwelle darstellen, freuen wir uns darüber, dass sie konstant in Anspruch genommen werden.
Was hat uns 2021 noch gebracht?
- Die 2015 beauftragte "Petra-Studie Kindeswohl und Umgangsrecht" scheint endgültig eingestampft worden zu sein, weil der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine Verwendung der für die Studie erhobenen Daten untersagt hat. Es mag ein Zufall sein, jedoch hat es ein Geschmäckle, dass ausgerechnet Herr Kelber in seinem vorherigen Amt als Staatsekretär im Justizministerium ausgerechnet mit datenschutzrechtlichen Fragen der Studie befasst war.
- Die angekündigte Familienrechtsreform ist ausgefallen, mehrere Entwürfe wie z.B. die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sind ebenfalls gescheitert.
- Im April hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut festgestellt, dass die Bundesrepubilk Deutschland grundlegende Menschenrechte im Bereich des Familienrechts verletzt. Im Fall "Stüker gegen Deutschland"" ging es um einen entfremdeten Vater, dessen Kind gegen seinen Willen vom neuen Lebensgefährten der Mutter adoptiert wurde.
- Die Düsseldorfer Tabelle wurde pünktlich zum 1.1.2022 angehoben, im Gegensatz zur kräftigen Erhöhung aus dem Vorjahr um 6,4% bleibt es diesmal in den meisten Stufen bei ca. 1%. Trotz stark gestiegener Inflation und der hohen Energiekosten wurde der Selbstbehalt nicht angepasst.
- Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung taucht erstmals das Wort "Wechselmodell" auf. Die Formulierungen sind zwar ausgesprochen schwammig gewählt und manche Punkte aus dem Vertrag sind eher als Rück- denn als Fortschritt zu werten, aber selbst in der Politik scheint anzukommen, dass die bisher gesetzlich verankerten Rollenmodelle nicht mehr in die heutige Zeit passen.
- Im November haben wir mit neun anderen Vereinen und Verbänden eine gemeinsame Erklärung zu Betreuungsmodellen getrennter Familien veröffentlicht.
- Der VafK und der Verein "Papa Mama auch" haben als "Aktionsbündnis Genug Tränen" eine Werbekampagne gestartet, in der auf die alltägliche Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam gemacht wird. So wurden z.B. in der Berliner U-Bahn für 14 Tage kurze Clips gezeigt, die die Entfremdung am Beispiel von Vätern, Müttern, Großeltern und Kinder ins Bewusstsein gebracht haben. Der Protest einzelner Alleinerziehendenverbände bei der Berliner Verkehrsgesellschaft wurde glücklicherweise ignoriert. Die Aktion wirbt um Unterstützung. Dies kann durch Spenden, aber auch durch Zeichnen der zugehörigen Petition erfolgen.
- Bei unserer Jahreshauptversammlung Ende November wurde der Vorstand neu gewählt. Wir begrüßen Reiner Neumann als neuen Zweiten Vorsitzenden und freuen uns auf die konstruktive Zusammenarbeit. Mit Bedauern verabschieden wir uns von Christoph Farat, der nach vielen Jahren etwas kürzer treten möchte. Wir bedanken uns für seine Mitarbeit und insbesondere für seine engagierte Moderation der Sebsthilfetreffen.
Unser Verein wird weiterhin gebraucht und viele Betroffene sind auch weiterhin auf die Unterstützung und die Solidarität der Vereinsmitglieder angewiesen. Bitte unterstützt uns dabei mit Eurer Mitarbeit und Euren Beiträgen! Wir bedanken und uns bei all denen, die ihren Jahresbetrag überwiesen haben und bitten diejenige, die bisher nicht getan habem, diesen kurzfristig auf unser Konto bei der Sparkasse Essen zu überweisen. Eine steuermindernde Zuwendungsbescheinigung stellen wir auf Anfrage gerne aus.
Der Vorstand wünscht Euch und Euren Kindern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir wünschen Euch viel Gesundheit, Kraft und Zuversicht, insbesondere denjenigen, die ihre Kinder an den Feiertagen nicht sehen können.
Kinder brauchen beide Eltern!!
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Reiner Neumann
Mehmet Tuntas
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Eine Mutter und die sie unterstützenden „Opferschutzorganisationen“ müssen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Sorgerechtsverfahren gesamtschuldnerisch tragen. Der Verfahrenswert wurde auf außergewöhnliche 30.000€ festgesetzt
Worum ging es in dem Sorgerechtsverfahren vor dem AG Schwäbisch-Hall - 2 F 318/19?
Eine Frau, die bereits drei Kinder von verschiedenen Vätern hatte, suchte sich einen Mann, ließ sich von ihm versorgen (Hauskauf, usw.) und wurde nach absprachewidriger Täuschung über die Verhütung schwanger. Der Mann trennte sich von der Mutter, wollte aber seine Rolle als Vater ausfüllen. Die Mutter versuchte darauf, den Vater aus der elterlichen Sorge und aus dem Umgang mit seiner Tochter zu drängen. Sie behauptete, der Vater habe die eigene Tochter und eine Halbschwester sexuell missbraucht. Die Mutter schaltete zwei sogenannte. „Opferschutzorganisationen“ ein, die „Privatgutachten“ in Auftrag gaben und bezahlten. In diesen wurde festgestellt, der Vater hätte eine „Psychopathologie mit ausgeprägter emotionaler Gewaltbereitschaft, Manipulation, ökonomischer Ausbeutung und möglicherweise auch sexuelle Delinquenz“, obwohl der Vater niemals persönlich exploriert wurde. Die Bewertung entstand allein auf Basis der Aussagen der Mutter. Die beiden sogenannen „Opferschutzorganisationen“ versuchten sodann, sowohl Jugendamt als auch Familiengericht dahingehend zu beeinflussen, dass auch diese den Vater – allein aufgrund der Behauptungen der Mutter – als Sexualstraftäter betrachten und ihn endgültig von seiner Tochter trennen.
Auffällig war, dass die Mutter nie Strafantrag gegen den Vater wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs gestellt hat. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde durch das Familiengericht veranlasst und von der Staatsanwaltschaft „wegen fehlenden hinreichenden Anfangsverdacht“ (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Das Familiengericht – hier konkret die Familienrichterin Christine Feltes – hat wegen der massiven Interventionen der „Opferschutzorganisationen“ umfassende gerichtliche Ermittlungen durchgeführt, dabei selbst (u.a. aussagepsychologische) Sachverständigengutachten eingeholt. Festgestellt wurde, dass die Mutter wahrheitswidrig den Vater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat, der Privatgutachter der einen „Opferschutzorganisation“ nicht nur für die Gutachterfrage fachlich unqualifiziert war, sondern auch ein Gefälligkeitsgutachten (für 1.200.-€) abgeliefert hat, die sog. „Opferschutzorganisationen“ die Tochter etlicher Suggestivbefragungen unterzogen haben, u.a.m.
Die Familienrichterin Feltes hat nicht nur mit Beschluss vom 21.05.2021 das Ansinnen von Mutter und „Opferschutzorganisationen“, den Vater – als wahrheitswidrig beschuldigten Sexualstraftäter - zu entsorgen, sondern im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens (§ 1666 BGB) festgestellt, dass die Mutter für das Wohl der eigenen Tochter schädlich sei. Dieser Beschluss umfasst außerordentliche 186 Seiten, ist aber leider (noch) nicht veröffentlicht. Einzelheiten hierzu kann man in dem Spiegel-Artikel „Das missbrauchte Kind“ nachlesen (kostenpflichtig, Heft 47 vom 20.11.2021).
In einer folgenden Kostenentscheidung zu dem Kinderschutzverfahren vom 30.06.2021 setzte Familienrichterin Feltes wegen des durch die Falschbeschuldigungen der Mutter , sowie durch die massiven Versuche der Verfahrensbeeinflussung verursachten außerordentlichen Verfahrensaufwand den Verfahrenswert auf 30.000€ fest und machte die Mutter sowie die beiden sog. „Opferschutzorganisationen“ zu Gesamtschuldnern für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Kinderschutzverfahrens. Da das Gericht selbst mehrere Sachverständige eingesetzt hatte, sind nicht nur außergerichtliche Kosten für 2 Anwälte von zweimal ca.2500 € zu zahlen, sondern auch noch für jeden gerichtlichen Sachverständigen ca. 6.000 €.
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In jedem Jahr verlieren nach Expertenschätzung über 40.000 Kinder einen Elternteil durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung (EKE). Obwohl nahezu jeder Mensch betroffene Kinder oder Elternteil in seinem persönlichen Umfeld kennt, wird dieses Problem von der Öffentlichkeit und der Politik auf unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommen.
Um mehr Bewusstsein und Abhilfe zu schaffen, hat das Aktionsbündnis "Genug Tränen! Kinder brauchen beide Eltern!" am 18. November 2021 eine umfangreiche Kampagne zur Aufklärung über induzierte Eltern-Kind-Entfremdung gestartet. Da dies unseren langjährigen Vereinszielen entspricht, unterstützen wir diese Aktion gerne.
Parallel zur Freischaltung einer Webseite mit weiterführenden Informationen wurde eine öffentliche Petition "Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen!" gestartet, deren Unterstützung wir ebenfalls empfehlen.
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Presseerklärung zu „Betreuungsmodellen“ getrennter Familien 2021
An die SPD, B90 / Die Grünen und die FDP
15. November 2021
Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Im Sondierungs‐Ergebnispapier haben sich die Ampel‐Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Erkenntnis endlich und überfällig in der Politik angekommen ist.
Insbesondere begrüßen wir das Bestreben der FDP, mit dem „Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall“ einen Paradigmenwechsel einzuleiten, der den Bedürfnissen und dem Recht unserer Kinder auf beide Eltern auch nach Trennung endlich gerecht wird und damit erstmals in Übereinstimmung mit der UN‐Kinderrechtskonvention stehen soll. Wir begrüßen weiterhin, dass vom gesetzlichen Regelfall paritätischer Betreuung auch zukünftig dann abgewichen werden kann, wenn es dem Wohl der Kinder widerspricht. Dieses kann bei psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt, Verwahrlosung oder bei größeren Entfernungen zwischen den elterlichen Wohnungen gar nicht anders sein. Auch müssen Gerichte in solchen Fällen weiterhin die Möglichkeit haben, im Sinne betroffener Kinder auch gegen das Wechselmodell zu entscheiden.
Zugleich betonen wir, dass es eines Quantensprungs in der elterlichen Betreuung auch nach Trennung und Scheidung bedarf. Mit den gesetzlichen Änderungen soll auch ein deutliches Signal an Familiengerichte, Jugendämter, Familienberatungsstellen und Fachkräfte gesendet werden, dass Kontaktabbrüche zu Elternteilen und damit auch zu Großeltern, oder die Unterteilung in Eltern erster und zweiter Klasse von Politik und Gesellschaft mehrheitlich nicht mehr gewollt sind. Unseren Kindern werden mit dem heutigen Familienrecht zu oft und zu leicht große Teile ihrer Identität und ihrerBiographie, ihrer Vertrauens‐, Orientierungs‐, Kontakt‐ und insbesondere ihrer Schutzpersonen genommen.
Die heutige Gesetzgebung verhindert eine Vielfalt an Betreuungsmodellen und manifestiert noch immer das sogenannte „Residenzmodell“. Das bedeutet, dass das Prinzip „Einer erzieht, einer bezahlt“ noch immer gängige Praxis ist.
Mit der Abkehr von der derzeitig einseitigen und nicht mehr zeitgemäßen Praxis des „Residenzmodells als Regelfall“ sollten mehrere gesetzliche Änderungen einhergehen. Es sollte neben „alleinerziehend“ auch eine Familienform „getrennterziehend“ eingeführt werden, zu der bereits heute die meisten Trennungseltern zählen, nur nirgends erfasst oder benannt werden. Im Mikrozensus sollen auch Getrennterziehende statistisch erfasst werden. Das Unterhaltsrecht muss so ausgestaltet werden, dass es einen Anreiz zur gemeinsamen Betreuung leistet. Dies ist weder zeitgemäß noch kindeswohlorientiert. Es bedarf von den zukünftigen Koalitionspartnern einer echten Reform des Familienrechts, die bindungsfürsorgliches Verhalten gegenüber den Kindern als Leitmotiv betrachtet.
Alleinerziehende, wo der leibliche andere Elternteil unauffindbar, verstorben oder erziehungsunfähig ist, brauchen andere finanzielle Unterstützung als bisher, währenddessen die strukturelle und kulturelle Abkehr des grundsätzlichen Alleinerziehendenmodells hierfür Mittel freimachen könnte durch Entlastung der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur, durch höhere Erwerbsbeteiligung von berufstätigen Müttern mit den bekannten positiven Effekten für persönliche, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Teilhabe am Wirtschaftskreislauf sowie erhöhte Steuereinnahmen.
Die hier dargestellten Veränderungen im Familienrecht wären ein wichtiger Baustein, um insbesondere Frauen und Mütter im Zuge der Gleichberechtigung und auch im Sinne der „gemeinsamen Sorgeverantwortung von Mutter und Vater auch nach Trennung und Scheidung“ zu unterstützen. Die gemeinsame Sorge auch nach Trennung und Scheidung sehen beispielsweise B90 / Die Grünen als „Voraussetzung für Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter“ (Bundestagswahlprogramm S. 100 [Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken]). Die Grünen fordern darin auch zu Recht, dass „insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen und Arbeit geschlechterneutral aufzuteilen“. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Grünen diese Überzeugung nach Trennung und Scheidung aufgeben und Eltern in Elternteilen erster und zweiter Klasse aufteilen wollen.
Auch die SPD betont in ihrem Wahlprogramm die „gleichstellungsorientierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Alle Parteien erkennen somit, dass in einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik, die darüber hinaus unsere Kinder im Blick behält, echte Reformen im Familienrecht nur konsequent sind. Das „LEIT“‐Bild Doppelresidenz / Wechselmodell ist die konsequente Fortsetzung im Lebenslauf einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik; darüber hinaus die konsequente und längst überfällige Umsetzung der Resolution 2079 des Europäischen Parlaments aus 2015. Der Blick ins europäische Ausland belegt, dass Mütter mit Erwerbstätigkeit deutlich besser im Wirtschaftsalltag eingebunden sind, wo Väter den Familienalltag aktiv mitgestalten. Unsere am besten ausgebildete Generation an Frauen und Müttern, die wir jemals hatten, wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer nach Trennung gezielt behindert.
„Den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“ – das wird von vielen AkteurInnen und EntscheidungsträgerInnen gefordert und sollte für den gesamten Lebenslauf – auch nach Trennung – gelten. Die künftigen Koalitionspartner sind somit gefordert, auch nach Trennung und Scheidung der Eltern nicht weiter in alte Rollenbilder zu verfallen, welche insbesondere Mütter gezielt in antiquierte Rollenmodelle drängt und Retraditionalisierung, Armut und Altersarmut insbesondere von Müttern fördert. Die gegenwärtige Praxis erzeugt Spaltungen undDiskriminierungen, wie man sie eher an populistischen Rändern erwarten würde. Dies findet längst nicht mehr die Akzeptanz in der Bevölkerung und ist in einer Zukunftskoalition endlich zu überwinden.
Wo sich Eltern nach Trennung streiten, muss die Politik die derzeitige Praxis „Mama ODER Papa“ dringend verändern und die „faktische Kapitulation von Familiengerichten und Helfersystem“ beenden. Wo immer es geht, müssen Eltern – notfalls sanktionierbar – auch durch zwingende Beratung / Mediation/ Coaching in die Lage versetzt werden, ihrer gemeinsamen Sorgeverantwortung ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden. Konzepte dafür sind umfangreich vorhanden und international erprobt.
Zusammenfassend möchten wir die Parteien ausdrücklich ermutigen, sich nicht von Partikularinteressen von Lobbygruppen, welche nicht das Wohl der Kinder im Blick haben, aus dem Konzept bringen zu lassen. Zugleich ermutigen wir die Träger der Familienhilfe und Sozialverbände, die Förderung gemeinsamer Betreuung zu wagen. Dieses ist die beste Vorbeugung vor Vernachlässigung, Überforderung und materieller Not. Nicht die gemeinsame Betreuung ist "anspruchsvoll" und herausfordernd, sondern das Alleinerziehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass in Zukunft die Sorge häufiger auf mehr Schultern lastet, als dies heute der Fall ist. Dies sind wir unseren Kindern
schuldig. Es ist an der Zeit, Deutschland in Europa familienrechtlich endlich ins 21. Jahrhundert zu holen und eine zeitgemäße, grundrechtskonforme und kindeswohlorientierte Rechtsordnung zu schaffen.
Nichts weniger erwarten die unterzeichnenden Verbände.
Dr. Charlotte Michel‐Biegel & Ulf Hofes Vorstand Papa Mama Auch – Verband für Getrennterziehen |
Annemie Wittgen Bundesinitiative Großeltern |
Markus Witt Sprecher Bündnis Doppelresidenz |
Jörg Langanke & André Roßnagel Vorstand VÄTER‐Netzwerk e.V. |
Marco Michelmann Mitglied des Bundesvorstandes Väteraufbruch für Kinder e.V. |
Achim Mathusek, Vorstandsvorsitzender Vorstand Vätergruppe Kassel e.V. |
Stefan Dringenberg 1. Vorsitzender Eltern für Kinder im Revier e.V. |
|
Gerd Riedmeier Vorsitzender FSI ‐ Forum Soziale Inklusion e.V. |
|
Robert Glogowski Dr. Antje‐Mareike Dietrich Initiative Die neue Gleichberechtigung ist gemeinsam |
Kontakt für Presserückfragen:
Papa Mama Auch – Verband für Getrennterziehen
Ulf Hofes – Vorstandsvorsitzender
Tel: 02 09 – 38 98 75 74
E‐Mail: ulf.hofes@papa‐mama‐auch.de
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