Allgemeiner Hinweis zu Rechtsthemen
Wer sich - als Vater oder Mutter - trennt, wird sehr schnell mit der Frage konfrontiert: Wie und wann kann ich das eigene Kind sehen, es tatsächlich erleben, und es mich?
Geht man mit dieser Frage zu den sog. Profis, also zu Jugendamt, Rechtsanwalt, oder gar Familiengericht, so wird man Wörter, Begrifflichkeiten hören wie "Umgang", Umgangskontakte", Besuchskontakte", "Besuchsrecht", manchmal (von besonders rückständigen Profis benutzt) auch noch "Verkehrsrecht". Aber was bedeuten diese Begriffe? Und wie - oftmals falsch, weil gesetzwidrig - werden diese (gerade) von den Profis angewandt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "Betreuung des Kindes"?
Hierüber, und konkret über den tatsächlichen rechtlichen Inhalt dieser Begriffe, sollten Sie sich schlau gemacht haben, bevor Sie diesen Profis, also Jugendamt, Rechtsanwalt und Familienrichter gegenüber treten oder treten müssen.
Etwas schlauer machen können Sie sich mit dem folgenden Dokument: