Am 22. Juli 2020 hatte unser Vereinsvorstand Gelegenheit, den Essener Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD, rechts im Bild) in dessen Wahlkreisbüro auf Probleme von Kindern und Elternteilen in Trennungsituationen aufmerksam zu machen. Die Diskussion verlief in konstruktiver und freundlicher Atmosphäre. Nach kurzer Vorstellung unserer Vereinsarbeit haben wir über den massiven Reformstau im Familienrecht sowie über die fehlende Unterstützung von Trennungselternteilen gesprochen. Wir haben versucht, das Bewusstsein dafür wecken, dass Kinder beide Elternteile brauchen und die Fixierung der Politik auf sogenannte Alleinerziehende zahlreiche Probleme verschärft anstatt zu mindern.
Am 13. September soll in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl 2020 statfinden. Angesichts unseres Arbeitsschwerpunkts im Ruhrgebiet haben wir relevante Parteien in den Städten Bochum, Bottrop, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Mülheim/Ruhr, Oberhausen, Recklnghausen und Witten gebeten, die Fragen zu unseren Wahlprüfsteinen zu beantworten. Wir werden zu gegebener Zeit dokumentieren, ob und welche Antworten wir erhalten haben.
Als eines der Mittel zum Anheizen der Konjunktur nach Corona wurde von der Bundesregierung ein Kinderbonus von 300 € pro Kind beschlossen, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Die genauen Modalitäten sind noch offen, allerdings wurde bekannt, dass dieser Bonus bei getrennten Eltern beiden zugute kommen, aber wie das Kindergeld nur an einen ausgezahlt werden soll. Zahlreiche Alleinerziehendenverbände laufen Sturm gegen diese Pläne und fordern, dass der Bonus nur dem Elternteil zustehen soll, be welchem sich ein Kind überwiegend aufhält. Sogar der Deutsche Kinderschutzbund hat diese Forderung übernommen. Aber geht es hierbei um die Bedürfnisse der Kinder oder nur um die eines Elternteils?
Wir haben heute unser Dokument mit Muster-Umgangsregelungen an die aktualsierte Rechtsprechung des BGH angepasst und einige kleine Fehler entfernt.
Das Dokument ist am Ende unserer Informationsseite zu Umgangsregelungen verlinkt
Der Vatertag in Deutschland wird an Christi Himmelfahrt begangen, das ist der 40. Tag des Osterfestkreises, also 39 Tage nach Ostersonntag. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag. Der frühestmögliche Termin ist der 30. April; der spätestmögliche der 3. Juni (Wikipedia). Mit dem Vatertag an Christi Himmelfahrt stehen wir in Deutschland ziemlich einsam da. In den neuen Bundesländern heißt er "Herrentag". Dort gibt es also gar keinen Vatertag. Unsere skandinavischen Nachbarn begehen den Vatertag am zweiten Sonntag im November, viele Länder feiern den Vatertag am Josefstag, dem 19. März.
Der Muttertag wird immer am zweiten Sonntag im Mai begangen. Die Wochenprospekte der Supermärkte und Discounter sind gefüllt von Blumengrüßen, Pralinen und Düften zum Muttertag. 2019 hat EDEKA die Gelegenheit genutzt, um Väter an diesem Tag pauschal in einem Video zu verunglimpfen. Männer und Frauen wurden in dem Spot gegeneinander ausgespielt und Geschlechterrollen aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verfestigt. Während Väter als unfähige und unsensible Versager dargestellt wurden, bekamen Mütter ihre Aufgabe bei der Betreuung und Erziehung von Kindern zugewiesen. Der abschließende Satz „Danke Mama, dass du nicht Papa bist.“ war vielleicht humorvoll gemeint, er brachte aber die männer- und frauenherabwürdigende Botschaft des Films auf den Punkt. Nachdem Shitstorm in Presse und Internet veröffentlichte EDEKA einen weiteren Spot zu Vatertag, der ein weiteres Mal Vorurteile bediente und belegte, dass die Verantwortlichen die Kritik nicht verstanden hatten. Den zahlreichen Beschwerden nachgehend, rügte der Deutsche Werberat am 24. Mai 2019 diese polarisierende Form der Werbung öffentlich. In diesem Jahr blieb die Werbung für den Vatertag weitestgehend aus. Die Wochenprospekte haben die eine oder andere Grillschürze für den liebsten Papa der Welt parat, lediglich Lidl reduzierte den Vatertag mit Angeboten von alkoholischen Getränken, Wurst, Leberkäse und einem Bollerwagen auf einen Sauf- und Partytag.
Der deutsche Vater- oder Herrentag ist in Verruf gekommen. Schnaps- und biertrinkende Wildpinkler passen nicht mehr in unsere moderne Gesellschaft, in der Väter ebenso Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wie Mütter, auch wenn dies bisher weder in der Politik nch in der Gesetzgebung angekommen ist. Ebenso wie am Muttertag sollte am Vatertag die Wertschätzung der Leistungen von Vätern und die Vater-Kind-Bindung im Vordergrund stehen, gerne auch mit neuen Düften für den Herrn, Männertreu-Sträußen und Zartbitter-Pralinen. Denn Väter leben im Schnitt 7 Jahr weniger als Frauen und Zartbitter enthält deutlich mehr Antioxidanzien als Vollmilchschokolade.
Der verbreitetste Vatertag findet am 3. Sonntag im Juni statt. Kreuz und Quer über die Kontinente wird der Vatertag an diesem Tag gefeiert. Daher feiern auch hierzulande alle stolzen Väter, alle Menschen, die ihren Vater lieben und alle Frauen, die stolz auf den Vater ihrer Kinder sind, den Internationalen Vatertag in Deutschland am 21.06.2020, in Hessen auch "Hessischer Vätertag" genannt.
Wir bedanken uns bei allen Vätern für ihre tagtäglich erbrachte Leistungen und wünschen ihnen einen liebevollen Vatertag!
Neu in unseren Informationen zu finden ist ein Artikel, in dem der Jurist Manfred Herrmann vom Erfahrungen mit dem häufig vorgebrachten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Umfeld familienrechtlicher Auseinandersetzung berichtet.
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Hilferufe von Elternteilen erreicht, deren Kindern der Umgang mit ihnen vorenthalten halten wird. Gemein ist diesen Fällen, dass eine diffuse Angst vor Corona-Infektionen als Grund für das Aussetzen herhalten muss. Eine solche Begründung ist jedoch in der Regel nicht ausreichend. Nachdem von offizieller Seite kaum Informationen dazu verfügbar war, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf einer Webseite sehr schwammig dargestellt, dass Umgang auch weiterhin stattzufinden hat.
Da Umgang ein wichtiges Recht für Kinder und dessen Entfall eine Belastung für Kinder darstellt, muss die Gefährdungslage im Einzelfall betrachtet werden. In jedem Fall sind beide Eltern gefordert, eine den Bedürfnissen ihres Nachwuchses und den tatsächlichen Risiken entsprechende Regelung zu finden. Wenn z.B. der umgangsberechtige Vater im Home Office arbeitet, während die Mutter als Ärztin oder Kassierin hohem Infektionsrisiko ausgesetzt ist, sollte es selbstverständlich sein, ein Kind überwiegend vom Vater betreuen zu lassen. Umgekehrt ist es ein gutes Argument, den Umgang ruhen zu lassen, wenn Kind oder umgangsberechtigter Elternteill chronisch krank sind, über ein geschwächtes Immunsystem verfügen und somit einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind Jugendämter und Gerichte weitgehend im Notbetrieb, dass von dort nur sehr eingeschränkt mit Unterstützung gerechnet werden kann. Liegen keine validen Gründe für das Aussetzen sowie gerichtliche Umgangsbeschlüsse oder gerichtlich gebilligte Elternvereinbarungen vor, sind diese weiterzuführen. Eine bewusste Abweichung kann bei einer gerichtlichen Prüfung als "verbotene Eigenmacht" ausgelegt werden und zu Zahlungsanordnungen von Ordnungsgeldern führen.
Gerade in Krisenzeiten brauchen Kinder sicheren Halt und Unterstützung durch ihre Eltern, auch wenn diese getrennt sind. Umgang mit beiden Elternteilen ist ein grundlegendes Recht, welches mit hoher Priorität einzustufen ist. Deshalb können wir gar nicht oft genug darauf hinweisen:
Kinder sind keine Verfügungsmasse eines Elternteils, sondern brauchen Mama UND Papa!