Mit der Veröffentichung der Düsseldorfer Tabelle für 2021 bewahrheitet sich, was unterhaltsverpflichtete Elternteile schon befürchtet haben: Zum zweiten Mal in Folge steigt der Mindestunterhalt mit diesmal 6,35% deutich stärker als die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung. In zwei der drei Altersgruppen steigen die Regelstätze sogar um ca. 13 %. Hier fällt besonders auf, dass der vom BMFSFJ festgelegte existenznotwendige Grundbedarf für Jugendliche um 30 Euro über dem Bedarf von Volljährigen liegt. Diese Diskrepanz weckt Zweifel daran, ob ddas Ministerium überhaupt in der Lage ist, den Regelbedarf für Kinder und junge Erwachsene sachgerecht zu ermittlen oder ob es nur darum geht, sie als eine bequeme Einnahmquelle für mitzuversorgende Elternteile zu missbrauchen.

Das um 15 Euro angehobene Kindergeld kann die massiven Erhöhungen nur zu einem kleinen Teil kompensieren, so das die Zahllast für Unterhaltspflichtige noch stärker steigt als zum Jahreswechsel 19/20. Gerade in untereren Einkommensgruppen wird es Jahr für Jahr schwerer, den gesetzlich verlangten Barunterhalt aufzubringen, insbesondere wenn es sich die Pflicht auf mehrere KInder erstreckt. Mangels Anpassung des bereits an den untersten Grenzen orientieren Eigenbedarfs ist es traurige Realität, dass die Zahlungsforderungen diese in vielen Fällen unterschreiten. Völlig ignoriert wurden zudem die wirtschafltiche Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie. In zynischer Weise empfahl das Familienministerium laut Deutschlandfunk bereits im Frühjahr, Unterhaltsverpflichtete mögen Rücklagen aufbrauchen, um ihre Zahlungen weiter uneingeschränkt leisten zu können. Woher diese Rücklagen gerade bei unteren Einkommensgruppen kommen sollen, verriet das Ministerium nicht.

In diesem Zusammenhang fällt besonders auf, dass die zuständigen Ministerien für Justiz und Familie ihren Arbeitsauftrag verweigern und die schon lange von Experten geforderten Reformen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht massiv verschleppen. Als Begründung führte Bundesjustizministerin Lambrecht unlängst an, dass die seit sieben Jahren regierende Koalition "keine Zeit" für solche Reformen hätte und allenfalls Stückwerk abliefern  kann.

Gerade der Umstand, dass viele Betroffene ihrer Verpflichtungen zur Versorgung ihrer Kinder in Form von Naturalunterhalt durch Betreuung und Erziehung nachkommen möchten und ihnen dies von der Politik aktiv verweigert wird, belegt auf erschreckende Weise, dass vorrangig die von der SPD geführten Ministerien Elternteile nicht als notwendigen Bestandteil im Leben ihrer Kinder, sondern nur als Geldquelle zur Entlastung der Staatskasse und zur Finanzierung des Lebens des Ex-Partners betrachten.

Betroffene Elternteile sollten dies bei der Bundestagswahl 2021 berücksichtigen.

 

Der vom SWR produzierte und im Februar 2020 erstmals ausgestrahlte Spielfilm "Weil Du mir gehörst", der auf realistische Weise Kindesmissbrauch durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung darstellt, hat den 3sat Zuschauerpreis 2020 erhaltent. efkir hat mehrere Artikel zum Film veröffentlicht:

Für den Film erhielten bereits am 14. Oktober Katrin Bühlig (Drehbuch) und Felix Klare (Hauptdarsteller) den Bayrischen Filmpreis.

Das deutliche Zuschauervotum relativiert auch die fachlich unqualifizierten Äußerungen der Schauspielerin Gesine Cukrowki, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Jurymitglied zu folgender Aussage verstieg:

"Grundsätzlich muss ich aber sagen, ... dass ich diesen Film nur sehr schwer durchgehalten habe zu gucken, weil mich die Gewichtung oder Entscheidung sehr gestört hat, dass hier der Vater das Opfer ist, dass der "rein gute Vater", der sich nichts zuschulden kommen lässt, und die Mutter eigentlich eine gestörte Frau ist, die aus sichtbar eigentlich nur einem Grund das alles anzettelt, ... weil sie eifersüchtig ist, weil der Mann sich eine neue Frau genommen hat ... Das finde ich hochproblematisch, weil - wir haben in Deutschland einen Femizid, der stattfindet, der jeden zweiten Tag stattfindet, alle 41 Stunden wird eine Frau umgebracht von ihrem ... Exmann oder Partner, der sie einfach umbringt, weil sie eine Frau ist. "
 
Eltern-Kind-Entfremdung betrifft Kinder, Mütter und Väter und ist nicht auf ein Geschlecht fixiert. Damit ist die Aussage von Frau Cukrowski ein Schlag ins Gesicht betroffener Mütter.  Zudem kann Unrecht nicht dadurch relativiert werden, dass auch Unrecht an anderer Stelle existiert. Vor allen taugt das Thema nicht dazu, einen Geschlechterkampf zu inszinieren. Betroffene Mütter machen die gleichen Erfahrungen wie Väter und berichten darüber, dass sie weder von Politik, Professionen noch von Alleinerziehendenverbänden Unterstützung erhalten.

Der Verein Papa Mama Auch e.V., der sich wie EfKiR für gleichberechtigte Elternschaft einsetzt, hat die Ergebnisse zu einer Umfrage zur Lage im Familienrecht mit Schwerpunkt auf Eltern-Kind-Entfremdung veröffentlicht. Die Daten wurden im August und September via Internet erhoben. Die 34 Fragen mit teilweise bis zu 10 Antwortmöglichkeiten wurden von fast 1.200 Teilnehmern beantwortet. Die Ergebnisse wurden sowohl an die Presse als auch an viele Bundestagsabgeordnete kommuniziert.

Auch wenn die Grundgesamtheit der Teilnehmer statistisch nicht repräsentiv ist, ergeben sich zahlreiche Belege für die teilweise katastrophale Situation im deutschen Familienrecht und bei den beteiligten Professionen. Angesichts des Umstandes, dass mindestes 88% der Kinder nach Trennung und Scheidung bei der Mutter leben, ist bemerkenswert, dass über 30% der teilnehmenden Elternteile betroffene Mütter sind. Dies belegt sehr deutlich, dass die Eltern-Kind-Entfremdung weder ein Väter- oder Mütter- noch ein Genderproblem ist.

Auffällig ist auch, dass Entfremdung von Kindern häufig in den Altersklassen 0-3 und 7-12 Jahren auftritt. Bei sehr jungen Kindern und im Grundschulalter ist die Gefahr einer Entfremdung vom anderen Elternteil überproportional hoch und lässt sich nicht mit dem Alter der Kinder bei der Trennung der Eltern erklären, welches durchschnittlich zwischen 3 und 5 Jahren liegt.

Der Bericht kann auf der Webseite von Papa Mama Auch e.V. heruntergeladen werden. EfKiR bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren der Aktion, Ulf Hofes und Dr. Charlotte Michel-Bieger.

Manfred Herrmann hat die Informationen zum begleiteten Umgang an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst. Die neue Version ist unter "Begleiteter Umgang - Was ist das und wann darf er angeordnet werden?" verlinkt.

Aufgrund der Kosten haben hat der Vorstand von Eltern für Kinder im Revier e.V. entschieden, das Vereinsbüro zum 31. Oktober zu schließen.

Die Räumlichkeiten wurden seit langem nur sporadisch genutzt und das feuchtkalte Raumklima war für Beratungsgespräche nicht sehr hilfreich. Dank der Unterstützung durch unseren Vermieter können wir den Briefkasten sowie einen Lagerraum auch in Zukunft nutzen, so dass die gewohnte Postadresse unverändert bleibt.

Manfred Herrmann, Mitbegründer von Eltern für Kinder im Revier e.V, fand sich nach Trennung und Krankheit plötzlich in Armut wieder. Über seine Erfahrungen sprach der Delegierte der Nationalen Armutskonferenz im Interview mit dem Sozialdienst Katholischer Männer.

"Man weiß nicht, wovon man seinen Lebensunterhalt bezahlen kann. Das passiert vieltausendfach jeden Tag in Deutschland".

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V (efkir),
 
nachdem wir noch im September Hoffnung hatten, unsere Jahreshauptversammlung in halbwegs regulärem Format durchführen zu können, hat uns die Realität der steigenden Corona-Zahlen und des erneut drohenden Lock-Downs eingeholt. Weil selbst Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen online durchführen, die weitere Entwicklung nicht seriös abschätzbar ist, in diesem Jahr keine Wahlen anstehen und wir weder Euch noch uns gefährden möchten, haben wir beschlossen, die Jahreshauptversammlung als virtuelle Online-Videokonferenz bei Zoom durchzuführen.Wir hoffen auf Euer Verständnis, eure Zustimmung und Unterstützung dafür und laden herzlich ein zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am
 
Dienstag, 17. November 2020 um 19 Uhr beim Video-Konferenzdienst Zoom.
 
Für die Teilnahme sind ein Smartphone, Tablet oder Rechner mit Kamera und Mikrofon notwendig. Bitte gebt einen identifizierbaren Namen an. Technische Unterstützung können wir nur sehr eingeschränkt leisten, gute Informationen gibt es jedoch direkt beim Anbieter unter https://support.zoom.us/hc/de
 

Wir haben die notwendigen Zugangsdaten an alle Mitglieder versandt, deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Sollte jemand versehentlich keine Daten erhalten haben, könenn diese unter unseren Kontaktmöglichkeiten erfragt werden.

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können sich mit geeigneter Begründung per E-Mail anmelden.

Tagesordnung

    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Wahl des Protokollführers
    3. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 03.12.2019
    4. Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
    5. Bericht des Kassierers
    6. Bericht der Kassenprüfer
    7. Entlastung des Vorstands und des Kassierers
    8. Verschiedenes
Um rege Teilnahme wird gebeten.
 
Für den Vorstand
 
  Stefan Dringenberg
  Christoph Farat
  Mehmet Tuntas