Eltern für Kinder im Revier e.V.

Kinder brauchen beide Eltern!

Am 25. September 2019 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine Sachverständigenanhörung  zur Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren statt. Die Experten bestätigten den von den Antragstellern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten. 

Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, vertrat die Meinung, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil minderjährige Kinder betroffen seien. Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) wies darauf hin, dass Familienrichter über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien entscheiden und in einem Rechtsgebiet agieren, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Deutlich Stellung bezug Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach. Aus seiner Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend.

Auf eine nachfolgende, kleine Anfrage der Fraktion antwortete die Bundesregierung am 3. Januar 2020, dass eine Veränderung der Eingangsvoraussetzung für Familienrichter nicht vorgesehen sei. Die derzeitige einzige Einschränkung betrifft, dass Richter auf Probe im erste Jahr nach ihrer Ernennung keine Geschäfte als Familienrichter wahrnehmen dürfen. Dies soll gewährleisten, dass Proberichter ausreichend Erfahrungen insbesondere im Bereich der Verhandlungsführung und der organisatorischen Dezernatstätigkeit sammeln können. Die von den Experten als notwendig vorgeschlagenen Zusatzqualifikationen wie Kenntnisse auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, Pädagogik und Sozialen Arbeit werden aus Befürchtung personalwirtschaftliche Schwierigkeiten abgelehnt.

Kinder haben somit weiterhin einen geringeren Stellenwert als z.B. Insolvenzen. Während in Deutschland für Insolvenzverfahren Vorgaben für die richterliche Qualifikation existieren und in vielen Bereichen des täglichen Lebens ohne entsprechende Nachweise keine Schraube eingedreht werden darf, bedarf es bei Entscheidungen, die das Leben eines Kindes maßgeblich betreffen, auch weiterhin keiner besonderen Qualifikation.